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Das spiegelt sich auch bei den Kosten wider. Ich werde Sie zu jedem Zeitpunkt über etwaige Kosten informieren, damit Sie immer den Überblick behalten.

Kosten

Erstberatung

​Die Erstberatung wird in der Regel telefonisch durchgeführt. In diesem Telefongespräch haben Sie die Möglichkeit, mir Ihren Fall zu schildern. Im Anschluss informiere ich Sie über Ihre Erfolgsaussichten, aber auch über Probleme und Risiken sowie das weitere Vorgehen.

Die Kosten dieser Erstberatung richten sich nach der Dauer des Gesprächs:

30 Minuten: 100,00€
45 Minuten: 150,00€
60 Minuten: 200,00€

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, können Sie die Rechnung der Erstberatung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einreichen und so ggf. Kosten erstattet bekommen. Die Kosten der Erstberatung werden nicht auf die weitere Vergütung angerechnet.

Ihnen liegt ein Berechtigungsschein vor? In diesem Fall bitte ich Sie mich direkt telefonisch oder per
E-Mail zu kontaktieren.

Gerne vertrete ich Sie auch vor Ihren Gegnern, Behörden und dem Gericht. Die Abrechnung erfolgt entweder über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt (RVG) oder über eine individuelle Honorarvereinbarung, in der der Umfang, die Schwierigkeit und die Eiligkeit berücksichtigt werden.

Ob in Ihrem Fall eine Abrechnung nach RVG oder Honorarvereinbarung in Betracht kommt, klären wir sehr gerne im persönlichen Gespräch.

Weiteres Vorgehen

HABEN SIE EINE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG?

Dann empfiehlt es sich vorher bei dieser anzurufen, denn in einigen Fällen werden die Kosten übernommen.

 

In der Regel beschränkt sich die Kostenübernahme auf die Abrechnung nach RVG.
Im Falle einer Honorarvereinbarung wären darüber hinausgehende Beträge
von Ihnen zu zahlen.

Weitergehende Fragen zu den Kosten beantworte ich Ihnen sehr gerne.

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